Rechtsprechung
RG, 17.12.1920 - II 326/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Schließt der häufige Gebrauch einer bildlichen Bezeichnung aus, daß diese noch eine besondere Bezeichnung im Sinne von § 16 UWG. ist?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 108
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54
Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel
Das Berufungsgericht hat indessen die Frage nach der Unterscheidungskraft des Titels der Klägerin auch selbständig geprüft und sie unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 101, 108 [109] bejaht.Der Ausdruck wird daher hier nicht als Gattungsbezeichnung verwendet (vgl. RG GRUR 1912, 158 - Jungborn; RGZ 101, 108 [109] - Echo; BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube; vgl. auch das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 15.6.56 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).
Das Berufungsgericht bemerkt mit Recht, daß der im vorliegenden Falle gegebene Sachverhalt sich von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 101, 108 zugrunde gelegen hat, wesentlich unterscheide.
- BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51
Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes
Eine Änderung der Urteilsformel, die nur der Klarstellung dient, ist zulässig (…Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Anm. III zu § 563; RGZ 101, 108 [111]; RGJW 1908, 454). - BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55
Star-Revue
Ob es unter diesen Umständen gerechtfertigt ist, das Wort "Revue" als Gattungsbezeichnung für illustrierte Unterhaltungszeitschriften anzusehen, oder ob es sich bei ihm in Wahrheit nur um eine häufig gebrauchte Bezeichnung handelt - was zwei verschiedene Dinge sind (vgl. RGZ 101, 108 [109]) -, mag dahinstehen.Der Revision kann auch nicht beigetreten werden, wenn sie sich zur Begründung ihrer Ansicht, die Bezeichnung "Star" dürfe nicht als Hauptbestandteil des Titel der Beklagten angesehen werden, auf die Entscheidung RGZ 101, 108 - Echo - bezieht.
- BGH, 30.05.1975 - I ZR 37/74
Verkehrsgeltung des Zeitschriftentitels "DER SPIEGEL" - Verwechselungsgefahr …
Dieser sachbezogene Hinweis erscheint dem Verkehr als der die Zeitschrift individualisierende Hauptbestandteil, während die Bezeichnung "Spiegel" als bloßer - einer Gattungsbezeichnung ähnlicher - Sammelbegriff für entsprechende Zeitschriften wirkt (vgl. bereits RGZ 101, 108, 109 - Welt-Echo; BGH GRUR 1957, 275, 277 - Star-Revue; ferner BGH in den zu Ziff. II, 1 angeführten Spiegel-Entscheidungen).